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BPatG, 13.12.2005 - 27 W (pat) 38/03 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96
Lions
Auszug aus BPatG, 13.12.2005 - 27 W (pat) 38/03
Unter Berücksichtigung der bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr miteinander in Wechselbeziehung stehenden Komponenten der Waren- und Markenähnlichkeit sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke (vgl. EuGH GRUR 1998, 922, 923 - Canon; MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd/Loints), wobei ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen größeren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 387, 389 Tz. 23 f. - Sabèl/Puma; EuGH GRUR 1998, 922, 923 Tz. 16 f. - Canon; BGH GRUR 1999, 241, 243), hält die jüngere Marke den erforderlichen Abstand zur älteren Marke nicht ein.Entgegen der Ansicht der Markeninhaberin kommen sich die gegenüberstehenden Zeichen in klanglicher Hinsicht, die nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung auf allen Produktsektoren für sich bereits eine Verwechslungsgefahr begründen kann (vgl. BGH GRUR 99, 241, 243 - Lions), sehr nahe.
- BPatG, 20.04.2006 - 25 W (pat) 261/02
Auszug aus BPatG, 13.12.2005 - 27 W (pat) 38/03
Hierzu nimmt sie Bezug auf ihren Beschluss vom 31. Juli 2002 in dem zwischen den Beteiligten anhängigen Parallelverfahren betreffend die angegriffene Marke 399 36 832 (das Beschwerdeverfahren ist unter 25 W(pat) 261/02 beim 25. Senat anhängig, in dem bislang noch keine Entscheidung ergangen ist), in dem sie ausgeführt hatte: Bei "P2" handele es sich um eine gebräuchliche Typen-, Sorten- bzw. Ausstellungsangabe; eine solche Bezeichnungsgewohnheit bestehe insbesondere im EDV-Bereich, wie die Kombinationen "P920", "P911", "109P" "P910+" oder auch "P2" selbst zeigten. - BGH, 08.05.2002 - I ZB 4/00
"DKV/OKV"; Verwechselungsgefahr zweier Buchstabenfolgen im Bereich des …
Auszug aus BPatG, 13.12.2005 - 27 W (pat) 38/03
Buchstaben-Zahlen-Kombinationen sind nach dem neuen Markengesetz nicht "von Haus aus" kennzeichnungsschwach (vgl. BGH GRUR 2001, 161, 162 - Buchstabe K; GRUR 2002, 1067, 1068 f. - DKV/OKV).
- EuGH, 29.09.1998 - C-39/97
Canon
Auszug aus BPatG, 13.12.2005 - 27 W (pat) 38/03
Unter Berücksichtigung der bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr miteinander in Wechselbeziehung stehenden Komponenten der Waren- und Markenähnlichkeit sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke (vgl. EuGH GRUR 1998, 922, 923 - Canon; MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd/Loints), wobei ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen größeren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 387, 389 Tz. 23 f. - Sabèl/Puma; EuGH GRUR 1998, 922, 923 Tz. 16 f. - Canon; BGH GRUR 1999, 241, 243), hält die jüngere Marke den erforderlichen Abstand zur älteren Marke nicht ein. - BGH, 15.06.2000 - I ZB 4/98
Buchstabe "K"; Unterscheidungskraft eines als Wortmarke angemeldeten …
Auszug aus BPatG, 13.12.2005 - 27 W (pat) 38/03
Buchstaben-Zahlen-Kombinationen sind nach dem neuen Markengesetz nicht "von Haus aus" kennzeichnungsschwach (vgl. BGH GRUR 2001, 161, 162 - Buchstabe K; GRUR 2002, 1067, 1068 f. - DKV/OKV). - EuGH, 11.11.1997 - C-251/95
SABEL
Auszug aus BPatG, 13.12.2005 - 27 W (pat) 38/03
Unter Berücksichtigung der bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr miteinander in Wechselbeziehung stehenden Komponenten der Waren- und Markenähnlichkeit sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke (vgl. EuGH GRUR 1998, 922, 923 - Canon; MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd/Loints), wobei ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen größeren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 387, 389 Tz. 23 f. - Sabèl/Puma; EuGH GRUR 1998, 922, 923 Tz. 16 f. - Canon; BGH GRUR 1999, 241, 243), hält die jüngere Marke den erforderlichen Abstand zur älteren Marke nicht ein. - BGH, 22.09.2005 - I ZB 40/03
coccodrillo
Auszug aus BPatG, 13.12.2005 - 27 W (pat) 38/03
Zwar ist die Widerspruchsmarke als reine Bildmarke eingetragen, enthält eine solche Marke aber aussprechbare Buchstaben und Zahlen, so kommt eine Verwechslungsgefahr wegen klanglicher Zeichenähnlichkeit - anders als bei Marken, die nur aus einer Graphik bestehen (BGH vom 22. September 2005, I ZB 40/03, III.4.e - COCCODRILLO) oder bei denen nur diese schutzfähig ist (vgl. BPatG Mitt 2004, 315, II.3.b - FRISH) in Betracht. - EuGH, 22.06.1999 - C-342/97
Lloyd Schuhfabrik Meyer
Auszug aus BPatG, 13.12.2005 - 27 W (pat) 38/03
Unter Berücksichtigung der bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr miteinander in Wechselbeziehung stehenden Komponenten der Waren- und Markenähnlichkeit sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke (vgl. EuGH GRUR 1998, 922, 923 - Canon; MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd/Loints), wobei ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen größeren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 387, 389 Tz. 23 f. - Sabèl/Puma; EuGH GRUR 1998, 922, 923 Tz. 16 f. - Canon; BGH GRUR 1999, 241, 243), hält die jüngere Marke den erforderlichen Abstand zur älteren Marke nicht ein.